Tarif- und Beförderungsbestimmungen

Genehmigt nach § 39 PBefG durch Bescheid der Verkehrsgewerbeaufsicht Omnibusverkehr der Freien und Hansestadt Hamburg vom 01.09.2009 mit Änderung der Anlage 1 (Tarife) vom 11.03.2011

Die nachfolgenden Tarifbestimmungen gelten für die Airportbuslinie „bus2fly“ Hamburg – Bremen Flughafen der bus2go Verkehrsgesellschaft mbH (im Folgenden bus2fly).

1 Fahrscheine

Es werden nur Einzelfahrscheine, jeweils gültig für die auf dem Fahrschein angegebene Fahrt verkauft. Jeder gültige Fahrschein berechtigt zum Belegen eines Sitzplatzes auf der gebuchten Fahrt. Fahrscheine im Vorverkauf werden namentlich ausgestellt und sind nicht übertragbar.

1.1 Erwerb der Fahrscheine

Fahrscheine können an der Haltestelle beim Busfahrer und über das Internet im Vorverkauf gelöst werden. Darüber hinaus können Fahrscheine bei Wiederverkäufern über deren Vertriebswege erworben werden.

1.2 Behandlung der Fahrscheine

Bei Betreten des Busses ist der Fahrschein dem Fahrer zur Prüfung vorzuzeigen. Dabei hat sich der Fahrgast auf geeignete Weise zu legitimieren.
Fahrausweise müssen bis zur Beendigung der Fahrt zur Prüfung vorgezeigt werden können. Sie sind so aufzubewahren, dass jederzeit eine Prüfung durch das Personal von bus2fly möglich ist.

1.3 Erhöhtes Beförderungsentgelt

Der Fahrgast, der bei der Fahrausweisprüfung ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird, ist verpflichtet, ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe des doppelten Regelfahrpreises, aber mindestens 40,- € zu bezahlen. Darüber hinaus ist der Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis verpflichtet, seine Personalien anzugeben und sich auf Verlangen auszuweisen.
Kann der Fahrgast auf geeignete Weise nachweisen, dass er im Besitz eines gültigen Fahrscheins war und dieser nicht von einer anderen Person genutzt werden konnte, kann auf die Erhebung des erhöhten Beförderungsentgeltes verzichtet werden.

1.4 Umbuchung von Fahrscheinen

Ob eine Umbuchung angenommen wird, liegt im Ermessen von bus2fly. Für jede Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,- € erhoben.

1.5 Ersatz verlorener Fahrscheine

Verloren gegangene Fahrscheine werden von bus2fly nicht ersetzt, außer der Fahrgast kann auf geeignete Weise nachweisen, dass der verlorene Fahrschein von keiner anderen Person missbräuchlich genutzt werden konnte. In diesem Fall wird ein Ersatzfahrschein gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5,- € ausgestellt.

1.6 Rückgabe und Erstattung von Fahrscheinen

Ob eine Stornierung des Fahrscheins und eine Erstattung des Fahrpreises vorgenommen werden, liegt im Ermessen von bus2fly.
Für Stornierungen bis 24 Stunden vor der gebuchten Abfahrtszeit werden als Bearbeitungsgebühr 15% des Fahrpreises aber mindestens 5,- € je Vorgang erhoben.
Für spätere Stornierungen bis eine Stunde vor der gebuchten Abfahrtszeit werden als Bearbeitungsgebühr 50% des Fahrpreises aber mindestens 10,- € je Vorgang erhoben.
Eine Erstattung aus besonderem Grund (z.B. verpasster Flug, verpasster Bus wegen Flugverspätung) kann ohne Bearbeitungsgebühr erfolgen.

2 Zahlungsmittel

Fahrscheine beim Busfahrer können mit EURO bezahlt werden. Das Fahrpersonal nimmt Geldbeträge bis 50,- € zum Wechseln an. Je nach Verfügbarkeit können auch bargeldlose Zahlungsmittel akzeptiert werden.
Die Bezahlung bei Verkauf über das Internet erfolgt per Kreditkarte und kann durch andere Zahlungsmittel ergänzt werden.
Wiederverkäufer können eigene Zahlungswege bestimmen.

3 Fahrpreise

Die Fahrpreise im Barverkauf richten sich nach der Fahrpreistabelle in Anlage 1.
Andere Vertriebswege können laut Anlage 1 rabattiert werden.
Wiederverkäufern kann ein Ertrag sichernder Rabatt eingeräumt werden.

4 Beförderung von Kindern und Kleinkindern

Kinder unter 12 (0-11) Jahre erhalten Ermäßigung auf den Fahrpreis gemäß Anlagen 1.

5 Gepäck

Jeder Fahrgast kann unentgeltlich ein Stück Handgepäck im Fahrgastraum sowie einen Koffer im Kofferraum mitnehmen. Sofern Platz vorhanden ist, können weitere Gepäckstücke im Kofferraum mitgenommen werden. Hierzu ist beim Busfahrer ein Gepäckschein zu lösen. Der Preis richtet sich nach der Preistabelle in Anlage 1.

5.1 Beschaffenheit des Gepäcks

Das Handgepäck darf das Format von maximal 55 x 40 x 20 cm nicht überschreiten. Das Handgepäck darf im Fahrgastraum, aber nicht auf einem Sitz untergebracht werden.
Das gesamte Gepäck muss angemessen verpackt sein, beispielsweise in Koffern, Säcken oder anderen angemessenen Behältern welche einer normalen und transportüblichen Beanspruchung ausgesetzt werden können. Insbesondere zerbrechliche Gegenstände müssen für den Transport ordnungsgemäß verpackt sein. bus2fly haftet nicht für Schäden an zerbrechlichen Gegenständen.
Jedes Gepäckstück, das im Kofferraum befördert werden soll, muss zur Identifizierung außen mit Name, Anschrift und Telefonnummer des Reisenden versehen sein.

5.2 Kinderwagen, Fahrräder

Kinderwagen gelten als Gepäckstück und unterliegen o.g. Regelungen.
Die Mitnahme von Fahrrädern liegt im Ermessen von bus2fly. Rechtzeitig vor Fahrtantritt ist dazu Einvernehmen mit bus2fly herzustellen. Für die genehmigte Mitnahme von Fahrrädern ist ein Gepäckschein laut Anlage 1 erforderlich.

5.3 Tiere

Kleintiere, die sich in Behältern befinden, gelten als Gepäckstück und unterliegen o.g. Regelungen.
Die Mitnahme größerer Tiere, die nicht in einem geeigneten Behälter befördert werden, ist nicht gestattet. Ausgenommen davon sind Blindenführerhunde und Hunde von Fahrgästen, denen die unentgeltliche Mitnahme eines Hundes besonders gestattet ist.
Der Fahrgast bleibt für sein Tier verantwortlich und bleibt dessen Gewahrsamsinhaber.

5.4 Gefährliches und unangebrachtes Gepäck

Das Gepäck darf in keinem Falle Gegenstände beinhalten, welche den Reisebus, die anderen Passagiere oder das Personal des Transportunternehmers Gefahren irgendeiner Natur aussetzen könnten. Auch darf das Gepäck die anderen Passagiere nicht durch sein Aussehen, seinen Geruch oder seine Ausmaße stören.
Waffen, insbesondere Feuerwaffen (z.B. Jagdgewehre oder Sammlergegenstände) müssen bus2fly vor Reiseantritt angezeigt werden. Sie können, im Falle einer Zusage ausschließlich im Laderaum des Reisebusses befördert werden.

5.5 Einsichtsrecht

Aus Sicherheitsgründen ist es bus2fly gestattet, das Gepäck des Fahrgastes zu durchsuchen. Im Falle einer Verweigerung des Fahrgastes ist bus2fly berechtigt, den Transport des Gepäcks zu verweigern.

5.6 Verweigerungsrecht

bus2fly ist berechtigt jedes Gepäck zu verweigern, welches den o.g. Bedingungen nicht entspricht.
Sollte der Fahrgast aufgrund dieser Verweigerung sich dazu entschließen, die Reise nicht anzutreten, so kann bus2fly dafür nicht haftbar gemacht werden. Der gesamte Reisepreis bleibt geschuldet.

5.7 Verlorenes oder zurückgelassenes Gepäck, Fundsachen

Zurück gelassenes Gepäck oder andere Fundsachen werden von bus2fly am Firmensitz für zwei Monate aufbewahrt. Sie können dort vom Fahrgast abgeholt werden. Eine Zusendung oder Verbringung mit dem Bus zur Abholung unterliegt der freien Vereinbarung zwischen Fahrgast und bus2fly. bus2fly wird dafür einen angemessenen Aufwand in Rechnung stellen. Nach Ablauf der zweimonatigen Frist kann bus2fly die Gegenstände nach Belieben verwenden oder veräußern.
bus2fly versucht, sich mit dem Fahrgast in Verbindung zu setzen, um ihn über den zurückgelassenen Gegenstand in Kenntnis zu setzen. Sollte das Gepäckstück nicht die vorgeschriebene Kennzeichnung tragen, ist bus2fly nicht zu weiteren Nachforschungen verpflichtet.
Die Verwahrung von Gegenständen kann mit 2,- € je begonnenem Tag berechnet werden.
Sollte ein Fahrgast einen Gegenstand zurückverlangen, hat er sein Recht an dem Gegenstand auf geeignete Weise nachzuweisen.

5.8 Prüfungspflicht

Der Fahrgast verpflichtet sich, vor Abfahrt zu überprüfen, dass sein Gepäck ordnungsgemäß verstaut worden ist. Bei Ankunft am Reiseziel verpflichtet sich der Fahrgast, sein Gepäck umgehend wieder an sich zu nehmen.

5.9 Haftung

bus2fly ist nicht haftbar für den Diebstahl, den Verlust oder die Beschädigung des Reisegepäcks, welches der Fahrgast mit sich an Bord genommen hat. Der Fahrgast verpflichtet sich, über sein Handgepäck zu wachen.
Bezüglich des im Laderaum transportierten Gepäcks haftet bus2fly nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung von bus2fly kann keinesfalls 150 € pro Gepäckstück überschreiten.
Sollte ein Fahrgast der Auffassung sein, der Wert seines Gepäcks würde diesen Betrag überschreiten, so muss er bus2fly spätestens drei Tage vor Reiseantritt darüber in Kenntnis setzen, damit eine weitergehende Haftung vereinbart werden kann.

6 Ausschluss von Ersatzansprüchen

Abweichungen von Fahrplänen bis hin zu Fahrtausfällen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder –unterbrechungen sind durch bus2fly nicht gänzlich auszuschließen. Insbesondere das Erreichen bestimmter Abflüge oder Anschlüsse kann nicht garantiert werden. Insofern begründen sich aus Fahrplanabweichungen und Fahrtausfällen keinerlei Ersatzansprüche über den Preis der Fahrkarte hinaus.
bus2fly versucht, die Fahrzeugkapazität der Nachfrage jederzeit anzupassen. Sollte in Einzelfällen die Kapazität des eingesetzten Fahrzeugs nicht ausreichen, besteht keine Beförderungspflicht für Fahrgäste ohne Vorbuchung.

Anlage 1 zu den Tarif- und Beförderungsbedingungen – Fahrpreise

Barverkauf

Einfache Fahrt 18,00 €
Kinder (0-11 Jahre) 4,50 €
Begleitetes Gepäck 3,00 €

Internetverkauf

Einfache Fahrt 16,00 €
Kinder (0-11 Jahre) 4,00 €
Begleitetes Gepäck 3,00 €